Abweichendes Verfahren zur Feldhasentaxation im Jagdjahr 2020/2021
Angesichts der aktuellen Kontaltsperre kann die Frühjahrstaxation von Feldhasen dieses Jahr in vielen Revieren nicht, oder nur mit Einschränungen, durchgeführt werden. Auf diesen Umstand hatte der LJV Hessen bereits im März hingewiesen. Das hessische Ministerium für Umweltschutz, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) hat darauf reagiert und für das Feldhasenmonitoring sowie die Bejagung der Feldhasen für dieses Jahr eine abweichende Regelung getroffen. Demnach soll sich die Möglichkeit, den Feldhasen zu bejagen an den Ergebnissen der Hasentaxation im Herbst orientieren. Soweit dann auf 100 ha Offenland ein Besatz von mehr als 3 Feldhasen ermittelt wird, können maximal 20 % des Herbstbesatzes bejagt werden. Werden mehr als 10 Feldhasen pro 100 ha Offenland ermittelt, wird eine Bejagung von maximal 30 % des Herbstbesatzes empfohlen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Herbsttaxation wie gewohnt durchgeführt werden kann. Näheres hierzu finden Sie auch in der entsprechenden Mitteiung des LJV-Hessen.